Nahwaerme

Wärmepreisbremse:

Finanzielle Entlastung in der Energiekrise

Wärmepreisbremse

Fragen und Antworten für Fernwärme-Kunden

Ab 2023 übernimmt die Bundesrepublik Deutschland einen Teil der Wärmekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, Kommunen und andere Institutionen. Das entsprechende Erdgas-Wärme-Preisbrem-sengesetz (EWPBG) ist am 24. Dezember 2022 veröffentlicht worden und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.

Wer profitiert von der Wärmepreisbremse?

Die Wärmepreisbremse gilt für alle Kunden der Wärmeversorgung Schenefeld, die wir mit Wärme versorgen.

Ab wann und wie lange gilt die Wärmepreisbremse?

Die Wärmepreisbremse gilt für den Wärmeverbrauch vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Eventuell wird die Wärmepreisbremse bis Ende April 2024 verlängert. Die Umsetzung startet nach Gesetz zwar erst am 1. März 2023, gilt aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023.

Was kostet Wärme zukünftig für Privathaushalte (und Unternehmen/Institutionen mit einem Verbrauch bis 1,5 Mio. kWh im Jahr)?

9,5 ct/kWh bzw. 95 €/MWh brutto kosten 80 % des Verbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde („Entlastungskontingent“). Verbräuche darüber hinaus werden zum jeweils aktuellen Arbeitspreis berechnet. Sie erhalten per Post nochmal alle Informationen zur Wärmepreisbremse inkl. Ihres aktuellen Arbeitspreises. Die Differenz zu einem meist höheren Arbeitspreis übernimmt der Staat („Entlastungsbetrag“).

Was ist der Entlastungsbetrag und das Entlastungskontingent?

Der Entlastungsbetrag ist der Betrag in Ihrer Abrechnung, der Ihnen gutgeschrieben und aus Mitteln des Bundes finanziert wird. Das Entlastungskontingent ist die Jahres-Wärmemenge, für die der gedeckelte Preis gilt.

Wie erhalte ich den Entlastungsbetrag?

Damit Sie direkt von der Entlastung profitieren, erhalten Sie einen neu berechneten Abschlagsplan per Post. In Ihrer nächsten Abrechnung berücksichtigen wir den gedeckelten Preis automatisch. Um den Zahlungsausgleich durch den Staat kümmern wir uns. Sie brauchen nicht selbst aktiv werden. Gesetzlich ist vorgesehen, dass der Entlastungsbetrag unter dem Vorbehalt der Rückforderung gewährt wird. Das bedeutet: Sollte zum Beispiel die Berechnung fehlerhaft sein, bei Großverbrauchern die Höchstgrenze nicht korrekt berücksichtigt worden sein oder Änderungen im Gesetz dies notwendig machen, erfolgt eine Korrektur.

Wie berechnet sich das Entlastungskontingent?

Das Entlastungskontingent entspricht bei den meisten Kundinnen und Kunden 80 % der Jahresverbrauchsprognose zum Zeitpunkt September 2022. Bei einem Jahresverbrauch von über 1,5 Mio. kWh im Jahr entspricht das Entlastungskontingent 70 % des Jahresverbrauchs 2021.

Wie berechnet sich der Entlastungsbetrag?

Entlastungsbetrag = Entlastungskontingent * (Arbeitspreis Brutto in €/MWh – 95 €/MWh). Für Kunden mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio. kWh gilt statt 95 €/MWh der Differenzbetrag von 74,90 €/MWh (brutto).

Sinken meine monatlichen Abschläge?

Ja, Sie erhalten einen neuen Abschlagsplan per Post für die Abschläge ab März 2023. Im März ziehen wir keine Abschläge ein, damit Sie – wie bereits im Dezember – direkt von der Entlastung profitieren, die auch rückwirkend für das gesamte Jahr 2023 gilt. Wenn Sie üblicherweise per Überweisung oder Dauerauftrag zahlen, bitten wir Sie, die März-Zahlung einmalig auszusetzen. Wenn Sie diese Zahlung nicht aussetzen, entsteht Ihnen kein Nachteil, denn in jedem Fall verrechnen wir den kompletten Entlastungsbetrag in Ihrer Jahresabrechnung mit den gezahlten Abschlägen.

Was kostet Wärme zukünftig für Kunden mit einem Verbrauch ab 1,5 Mio. kWh im Jahr?

7 ct/kWh bzw. 70 €/MWh netto kosten 70 % des Jahresverbrauchs 2021. Verbräuche darüber hinaus werden zum jeweils aktuellen Arbeitspreis berechnet. Sie erhalten per Post nochmal alle Informationen zur Wärmepreisbremse inkl. Ihres aktuellen Arbeitspreises. Die Differenz zu einem meist höheren Arbeitspreis übernimmt der Staat.

Lohnt sich Energiesparen trotz Wärmepreisbremse?

Ja, Energiesparen ist weiterhin sehr wichtig, um Versorgungsengpässen vorzubeugen. Außerdem gilt der gedeckelte Wärmepreis nur für 80 % Ihres Verbrauchs, der im September 2022 prognostiziert wurde bzw. bei Großverbrauchern für 70% des gemessenen Verbrauchs im Kalenderjahr 2021. Sparen Sie keine Wärme ein, zahlen Sie für 20 bzw. 30 % Ihres Verbrauchs den meist höheren aktuellen Arbeitspreis. Wenn Sie im Privathaushalt also zum Beispiel 20 % einsparen, brauchen Sie den aktuellen Arbeitspreis nicht zahlen. Auch der gedeckelte Preis liegt deutlich über dem Preisniveau vor der Energiepreiskrise. Je mehr Energie Sie einsparen, desto mehr beugen Sie nicht nur Versorgungsengpässen vor, sondern entlasten auch Ihren Geldbeutel.